Grundsätzliches zur Teilnahme an Chapter-Veranstaltungen:

1.Anmeldungen
Unsere Ausfahrten werden von motivierten Mitgliedern veranstaltet, die einfach Spass daran haben, etwas für unser Chapter zu tun.
Da wir in der Regel mit mindestens 10 Personen unterwegs sind, ist es erforderlich, Hotelzimmer im Voraus zu bestellen.
Wenn nun diese Mitglieder eine Reservierung vornehmen, so ist diese von einem bestimmten Zeitpunkt an verbindlich.
D.h. das organisierende Mitglied ist dem Hotel gegenüber in der Verpflichtung und wird im Falle des Nichterscheinens von Teilnehmern in Regress genommen.

Daher gilt bei uns grundsätzlich folgende Vorgehensweise:
Nur wer im Voraus für die Veranstaltung zahlt, wird auch angemeldet.
Wenn jemand dann doch von der Veranstaltung zurücktreten muß, bekommt er, – wenn es einen Nachrücker gibt -, sein Geld zurück. Ansonsten wird eine eventuell anfallende Stornogebühr davon abgezogen.
Damit stellen wir sicher, dass unsere Organisatoren nicht für die Teilnehmer haften und für ihre tolle Arbeit auch noch bestraft werden, weil ein Mitfahrer seine Termine nicht auf die Reihe bekommt.

2. Haftung
Wir haben Spaß am Motorradfahren und freuen uns, wenn andere dabei auch ihren Spaß haben.

Wir sind kein Reiseveranstalter. Engagierte Leute aus dem Chapter Fulda-Rhön organisieren die Touren, niemand verdient daran. Das Chapter erzielt keine Gewinne. Deshalb können wir auch nicht für Mängel oder Misserfolg haften. Wer bei uns mitfährt, tut dies auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
Im übrigen gilt folgendes:

Die Teilnehmer tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.
Fahrer und Mitfahrer erklären mit ihrer Unterschrift und/oder ihrer Teilnahme den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber

- den Organistoren,
- den Securities und allen anderen Personen, die mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung in Verbindung stehen,
- den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen
- den übrigen Teilnehmern der Veranstaltung, auch soweit sie anderen Chaptern angehören,
- den Eigentümern und Haltern der anderen Fahrzeuge

außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung.

Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Anmeldung bzw. Zahlung allen Beteiligten gegenüber wirksam.

3. Tour-Info
Nachdem die Teilnehmeranzahl feststeht erhalten alle Mitfahrer genaue Info zu Tour, wie Abfahrtszeiten und vorgesehenes Programm.
Ist die Veranstaltung ausgebucht bekommen jene, die nicht mitfahren können, selbstverständlich eine Absage und ihr Geld zurück.